Was können Sie tun, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden?
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich zu, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.
Umfang der Leistungen:
- vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe.
- Belegung eines eventuellen Wertminderunganspruches.
- Feststellung von Ersatzansprüchen Mietwagen/Nutzungsausfallentschädigung.
Nutzen Sie die Ihnen zustehende Rechte.
Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für korrekte Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.